NEWS !
Herzultraschalldiagnostik
ab jetzt
in unserer Praxis!
Dies ist uns eine echte Herzensangelegenheit, denn mit unserer neuen Kollegin Stefanie Mix und Ihrem Tätigkeitsschwerpunkt der Kardiologie können wir Ihnen nun auch Herzultraschalluntersuchungen Ihres Tieres anbieten.
Diese wird vorzugsweise im Liegen durchgeführt und im Beisein der Besitzer. (Derzeit unter den Coronaauflagen leider nicht umsetzbar.)
Die Echokardiographie stellt den Goldstandard in der Herzdiagnostik dar und gibt Aufschluss über struktuelle und funktionelle Veränderungen des Herzens sowie angeborene und erworbene Herzerkrankungen.
Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Herzultraschall?
Dann sprechen Sie uns gerne an oder vereinbaren einen Termin, wir freuen uns auf Sie!
Überweisende Kollegen können sich zu Fragen der Überweisung und Rücküberweisung gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.
Praxisablauf
während Ihres Tierarztbesuches zu Corona-Zeiten
1.) Nachdem Sie sich und Ihr Tier bei uns angemeldet haben, erhalten Sie einen Pager (kleinen schwarzen Pieper).
Den Pager behalten Sie bitte bis zum Schluss der Behandlung und
Abrechnung Ihres Tieres bei sich.
(→ Der Pager dient dazu, dass Sie sich während der Behandlung Ihres Tieres im warmen Auto aufhalten können, für uns jedoch trotzdem jederzeit erreichbar sind.)
2.) Sobald Ihr Tier an der Reihe ist, bimmelt Ihr Pager. (rechts am Gerät befindet sich ein Knopf, an dem Sie das Bimmeln abschalten können.) Bringen Sie Ihr Tier dann bitte direkt zur Haustür. Sie selbst müssen leider nach wie vor draußen warten. Gerne können Sie nun in Ihrem Fahrzeug warten. (Die Pager reichen problemlos bis unten zum Wendehammer.) Nach erfolgter Behandlung oder bei Zwischenfragen bimmeln wir Sie an. Kommen Sie dann bitte direkt zu einem, der zum Parkplatz gerichteten, Behandlungsfenster.
3.) Sobald die Behandlung abgeschlossen ist und alles mit Ihnen besprochen wurde, vereinbaren Sie bitte noch am Behandlungsfenster einen möglicherweise nötigen Folgetermin mit einer unserer Mitarbeiterinnen.
Im Anschluss bekommen Sie Ihr Tier an der Haustür wieder übergeben. Gerne können Sie Ihr Tier nun schon ins Auto bringen. Sobald die Rechnung und Medikamente fertig sind, bimmeln wir Sie erneut an. Erst dann, bei der Abrechnung, geben Sie bitte auch den Pager zurück.
Neue Notdienstgebühr seit dem 14.02.2020 !
Liebe Tierbesitzer,
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Verordnung der Bundesregierung und regelt die Entgelte für tierärztliche
Leistungen.
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) wurde am 13.02.2020 im Bundesgesetzblatt Nr. 6, Seite 158,
verkündet.
Die Verordnung tritt damit am 14.02.2020 in Kraft, d. h. ab diesem Datum gilt für die Tierärzteschaft folgendes:
Mit Inkrafttreten sieht die Änderung der GOT vor, dass innerhalb des tierärztlichen Notdienstes mindestens mit dem zweifachen Gebührensatz abgerechnet werden muss, zusätzlich ist die Erhebung einer
Notdienstgebühr von 50,00 € (netto) vorgesehen. Die Verpflichtung, eine Notdienstgebühr und mindestens den zweifachen Gebührensatz zu erheben, entfällt für Leistungen, die im Rahmen der regulären
Sprechzeiten einer tierärztlichen Praxis, tierärztlichen Klinik oder sonstigen tierärztlichen Einrichtung erbracht werden. Wenn eine Praxis eine regulär Freitagabends bis 20:00 Uhr oder
Samstagvormittags Sprechzeiten anbietet, so handelt es sich dabei nicht um einen tierärztlichen Notdienst. Es ändert sich für die regulären Sprechzeiten also nichts.
Die Bundestierärztekammer e.v. stellt im Zusammenhang mit der Änderung der GOT eine Information für Patientenbesitzer zur Verfügung.
https://www.bundestieraerztekammer.de/…/GOT_Notdienst_final…&