Tolle Neuigkeiten!

Am kommenden Montag, den 23.01.2023 können wir zwei fertigausgebildete TFAs im Team begrüßen!

Sina Wilczek und Lea-Marie Pütz schließen ihre Ausbildung bei uns ab und bleiben unserem Team als TFAs mit unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkten erhalten! Herzlichen Glückwunsch ihr 2! 

Liebe Patientenbesitzer!

Wir möchten Sie informieren, dass in der kommenden Woche und zwar genau am 22.11.2022 die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft tritt.
Mit Hilfe der neuen Gebührenordnung hoffen wir, dass zukünftig wieder mehr Menschen in unseren schönen Beruf gehen, weil eine Bezahlung in adäquater Form möglich wird. Die Tierärzte beklagen massiven Nachwuchsmangel und tiermedizinische Fachangestellte sind fast gar nicht mehr zu bekommen. Gerade wurden die Tarifgehälter der tiermedizinischen Fachangestellten deutlich erhöht, was schon lange überfällig war. Die neue GOT wird uns hoffentlich in die Lage versetzen, die steigenden Personalkosten zu decken. Allerdings berücksichtigt sie nicht die bestehende Inflation!
Wir halten es für unbedingt notwendig, nach Möglichkeit eine Tierkrankenversicherung abzuschließen! Bitte informieren Sie sich hierzu!

Außerdem wissen Sie, als unsere Kunden, dass wir stetig in neue, medizinische Diagnostik investieren, damit wir Ihre Lieblinge bestmöglich behandeln können. Mittlerweile arbeiten in unserer Praxis 5 Tierärzte mit unterschiedlichen Qualifikationen. Die Praxis ist schwerpunktmäßig internistisch tätig, verfügt allerdings auch über eine gute Standardchirurgie und modernisierte Zahnbehandlung mit dentalem Röntgen. Wir bilden stetig junge Menschen zu tiermedizinischen Fachangestellten aus und sind zuversichtlich, dass wir im kommenden Jahr 3 ausgelernte Fachkräfte in unser Team übernehmen können! Wir werden auch in Zukunft nach Kräften für die optimale Versorgung Ihrer Lieblinge sorgen!

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!

Ihr Team der Tierarztpraxis Am Dallberg

NEWS !

Wir sind nun auch dabei !

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Neue Notdienstgebühr seit dem 14.02.2020 !

Liebe Tierbesitzer,

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Verordnung der Bundesregierung und regelt die Entgelte für tierärztliche Leistungen. 
 

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) wurde am 13.02.2020 im Bundesgesetzblatt Nr. 6, Seite 158, verkündet.
 

Die Verordnung tritt damit am 14.02.2020 in Kraft, d. h. ab diesem Datum gilt für die Tierärzteschaft folgendes:
Mit Inkrafttreten sieht die Änderung der GOT vor, dass innerhalb des tierärztlichen Notdienstes mindestens mit dem zweifachen Gebührensatz abgerechnet werden muss, zusätzlich ist die Erhebung einer Notdienstgebühr von 50,00 € (netto) vorgesehen. Die Verpflichtung, eine Notdienstgebühr und mindestens den zweifachen Gebührensatz zu erheben, entfällt für Leistungen, die im Rahmen der regulären Sprechzeiten einer tierärztlichen Praxis, tierärztlichen Klinik oder sonstigen tierärztlichen Einrichtung erbracht werden. Wenn eine Praxis eine regulär Freitagabends bis 20:00 Uhr oder Samstagvormittags Sprechzeiten anbietet, so handelt es sich dabei nicht um einen tierärztlichen Notdienst. Es ändert sich für die regulären Sprechzeiten also nichts.

Die Bundestierärztekammer e.v. stellt im Zusammenhang mit der Änderung der GOT eine Information für Patientenbesitzer zur Verfügung.

https://www.bundestieraerztekammer.de/…/GOT_Notdienst_final…&